Möchten Sie es sich drei Tage im schönen 4-Sterne-Hotel Olymp III in Kolberg an der Ostsee gut gehen lassen? Mit etwas Glück können Sie bei uns einen 4-tägigen Aufenthalt (3 Übernachtungen, Halbpension) für zwei Personen gewinnen. So sind Sie dabei: Unter allen Newsletter-Neuanmeldern und Abonnenten (bis zum 31.7.2016) verlosen wir diesen Kurzurlaub an der Ostsee.
So nehmen Sie teil: Wenn Sie noch nicht für den Newsletter von brylla-reisen registriert sind, registrieren Sie sich jetzt – damit erhalten Sie nicht nur die Chance auf den Kolberg-Urlaub, sondern auch regelmäßig topaktuelle News zum Tourismus und Urlaub in Polen in Ihr Postfach. Wenn Sie bereits für den Newsletter angemeldet sind, brauchen Sie nichts zu tun – außer die Daumen zu drücken. Unser Newsletter ist natürlich kostenlos und jederzeit abbestellbar. Empfehlen Sie den Newsletter auch gern weiter und geben Sie damit anderen die Chance auf diesen Gewinn.
Hier geht es zur Anmeldung für den Polen-Reise-Newsletter von brylla reisen…
Die Teilnahmebedingungen:
Gewinnspielbedingungen
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit den Gewinnspielbedingungen einverstanden.
§ 1 – Gegenstand des Gewinnspiel
Das Gewinnspiel wird von brylla reisen durchgeführt. Gegenstand des Gewinnspiels ist ein Voucher für drei Übernachtungen mit Halbpension im Hotel Olymp III in Kolberg. An- und Abreise sind nicht Bestandteil des Gewinnspiels.
§ 2 – Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme berechtigt sind volljährige Personen. Die Teilnahme einer Person am Gewinnspiel erfolgt, wenn sie sich neu für den brylla reisen Newsletter registriert (inklusive Bestätigung der Bestätigungs-E-Mail). Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (nur die E-Mail-Adresse ist verpflichtend) ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Eingang der Newsletteranmeldung hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der Newsletteranmeldung.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
Mitarbeiter des Gewinnspielveranstalter und der beteiligten Partner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Automatische Einträge durch Skripte oder automatisierte Gewinnspieldienste sowie die Eingabe von Fantasie-Adressen oder falschen Personenangaben führen zum Ausschluss aus dem Gewinnspiel. Bei einem sonstigen Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Gewinnspielveranstalter das Recht vor, die betreffenden Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Bei einem Ausschluss vom Gewinnspiel können auch Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden
§ 4 Durchführung und Abwicklung
Die Auswahl und Benachrichtigung des Gewinners und die Abwicklung der Gewinnausschüttung erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem Gewinnveranstalter. Die Gewinner werden per Losverfahren unter den Teilnehmern ermittelt. Die Gewinner werden vom Gewinnspielveranstalter per E-Mail schriftlich benachrichtigt und können auf der Website des Gewinnspielveranstalters und/oder der Website der jeweiligen Partner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich jeder mit der Teilnahme am Gewinnspiel ausdrücklich einverstanden. Der Gewinnspielveranstalter gibt die Adressen der Gewinnspielteilnehmer nicht weiter und verwendet diese auch nicht selbst für Marketingzwecke, sondern nur für die Benachrichtigung über die Auslosung (im Gewinnfall oder im Fall des Nichtgewinns).
Neben dem Hotelvoucher sind keine weiteren Leistungen Bestandteil des Gewinns.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Abtretung des Gewinns.
Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Gewinnspielveranstalter zu richten.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Gewinnspielveranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Gründe für eine vorzeitige Beendigung können darin liegen, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Gewinnspielveranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Datenschutz
Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss eine Registrierung erfolgen. Ein Anspruch auf die Registrierung besteht jedoch nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Gewinnspielveranstalter oder die von ihm beauftragte Marketingagentur die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert und zum Zwecke der Gewinnabwicklung an den jeweiligen Partner übermittelt, welcher die Personenangaben ebenfalls für die Dauer der Gewinnabwicklung speichern darf. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf an den Gewinnspielveranstalter die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
Nach Beendigung des Gewinnspiels und Feststellung der Gewinner ist dieses jedoch ausgeschlossen. Der Gewinnspielveranstalter verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
§ 7 Haftung
Mit Aushändigung des Gewinns wird der Gewinnspielveranstalter von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Der Gewinnspielveranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren. Der Gewinnspielveranstalter haftet weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung der Gewinne oder der begründeten Absage des Gewinnbezugs. Die Möglichkeit der Auszahlung des Wertes ist ausgeschlossen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Insbesondere bezieht sich dies auf die Veröffentlichung der Namen der Gewinner.
§ 8 Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Gewinnspielveranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
§ 9 Beschwerden
Beschwerden werden nur bearbeitet, wenn sie schriftlich bei der zuständigen Stelle eingehen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden sollten oder die Bedingungen in ihrer gegenwärtigen oder künftigen Fassung Lücken enthalten oder ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Stand: 13.02.2016