Im dritten und letzten Teil meiner Artikelserie geht es um die Krankheitskosten in Polen, vornehmlich darum, was Ihre Reisenden tun müssen, damit die in Polen erbrachten Leistungen durch die Krankenkasse übernahmefähig sind. Weiter gebe ich Ihnen einen Überblick, was die privaten Auslandskrankenversicherungen übernehmen und welche Risiken unbedingt versichert sein sollten.
Wie Sie schon im Teil 2 unserer Serie „Gesundheitsversorgung für Touristen in Polen“ am Beispiel der Medikamente in der polnischen Basisversorgung gesehen haben, bekommen Sie in Polen keinesfalls alle Leistungen ohne Zuzahlung. Auch nicht unbedingt die, die in Deutschland von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Immer wieder hören wir von Reisenden, dass sie sich vor der Reise gar keine Gedanken über einen Krankheitsfall im Urlaub gemacht haben. Auch von Ihrem Reiseveranstalter hätten sie sich mehr Informationen gewünscht, hören wir oft. Grundlegend für spätere Probleme ist die Vorstellung, dass doch in Europa mit Vorlage der Krankenkassenkarte mit EHIC-Funktion alles quasi automatisch abläuft – und die deutsche Krankenkasse die Kosten eigentlich immer übernähme. Das aber stimmt nicht so ganz. Ihre Reisenden erhalten von den gesetzlichen deutschen Krankenkassen in Polen nämlich die Behandlung ohne Zuzahlung, die auch ein Pole erhalten würden. Um die gleichen Leistungen wie in Deutschland zu erhalten, muss fast in jedem Fall vom Reisenden eine nicht unbeträchtliche Summe zugezahlt werden. Die Absicherung durch die EHIC-Karte entspricht also im Ausland nicht automatisch der Absicherung in Deutschland.
Daraus ergeben sich zwei Fragenkomplexe, über die Sie Ihre Reisenden informieren sollten. Auf diese Weise können Sie Ihren Reisenden zusätzlich das Gefühl vermitteln, dass Sie ein Veranstalter sind, der sich auch um Details kümmert. Das hebt sie schon einmal von der Mehrzahl Ihrer Mitbewerber ab und kann als Alleinstellungsmerkmal wirken.
Kostenerstattung durch die Krankenkasse und Lohnfortzahlung
Kommen wir zum ersten Fragenkomplex: Was müssen die Reisenden tun, um später in Deutschland von Ihrer Krankenkasse möglichst viele von der polnischen Basisversorgung nicht abgedeckte Kosten erstattet zu bekommen?
Wenn ein Reisender in Polen eine Behandlung selbst bezahlen musste oder eine Zuzahlung fällig war, sollte er sich unbedingt eine Rechnung ausstellen und quittieren lassen, aus der alle erbrachten medizinischen Leistungen und deren jeweiliger Preis genau hervorgehen. Sofern eine solche Rechnung bar bezahlt wurde, sollte der Reisende darauf achten, dass die Zahlung mit den Formulierungen „zapłacono gotówką“ oder „gotówka“ vermerkt wird. In Deutschland wird die Krankenkasse dann feststellen, ob und wenn ja welcher Betrag dem Reisenden erstattet wird. Gleiches gilt für zahnärztliche Leistungen und in der Apotheke erhaltene Medikamente mit Zuzahlung oder Privatzahlung. Ganz sicher geht, wer dazu noch die Verordnung kopiert. Das geht mit einem Smartphone und einer „Scan-App“ oder selbst mit der Handykamera ganz einfach, aber auch der Urlaubsfotoapparat erfüllt hier seinen Zweck.
Ein zweiter Teil dieses Fragenkomplexes ist die Frage nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn der Krankheitsfall in Polen eintritt. Meist sind die Reisenden froh, wenn ihnen geholfen wird, und denken nicht gleich an etwas, was vor allem bei längerer Krankheit wichtig werden könnte: Die Lohnfortzahlung. Bei Arbeitsunfähigkeit im Urlaub besteht auch im Ausland der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Deshalb sollten Ihre Reiseleiter den erkrankten Reisegast unbedingt darauf hinweisen, dass er seine Erkrankung im eigenen Interesse möglichst schnell beim Arbeitgeber und der Krankenversicherung meldet. Bei der Meldung sollten auch die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung und die Urlaubsanschrift mitgeteilt werden. Dazu muss der behandelnde Arzt in Polen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem grünen und roten Standardformular ZUS ZLA ausstellen. Das sollte der Reisende dann per E-Mail oder Telefax binnen einer Woche der Krankenkasse zukommen lassen. Auch der Arbeitgeber sollte eine Kopie oder eine ärztliche Bescheinigung erhalten.
Private Auslandsreiseversicherung
Der zweite Fragenkomplex dreht sich darum, ob eine private Reisekrankenversicherung für Ihre Polenreisenden sinnvoll ist und was sie unbedingt enthalten sollte. Sie wissen ja nun schon, dass die zuzahlungsfreie Basisversorgung in Polen nicht alle Krankheitskosten abdecken wird. Dazu gibt es auch einen teuren Leistungsfall bei Krankheit, den die deutsche gesetzliche Krankenkasse in keinem Fall übernimmt: das ist der Rücktransport nach Deutschland.
In diesem Punkt gibt es selbst bei privaten Zusatzversicherungen große Unterschiede. Fachlich wird der Standardfall „medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport“ genannt. Und genau das – und nur das – übernimmt jede private Auslandskrankenversicherung. Doch gibt es auch Krankenversicherungen, die bereits dann die Kosten des Rücktransports übernehmen, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist, also beispielsweise bei zu erwartenden langen Aufenthalten in einer Rehaklinik.
Meine Zusammenfassung ist, dass eine gute Auslands-Krankenversichrung für Polenreisen mindestens die folgenden Leistungen umfassen sollte:
- Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten werden ohne Einschränkungen übernommen.
- Ausgaben für Medikamente werden in voller Höhe erstattet.
- Zumindest Ausgaben für eine schmerzstillende Zahnbehandlung inklusive Reparatur von Zahnersatz sind erstattungsfähig.
- Wichtig bei (Winter-) Sportreisen: Sportverletzungen und ihre Behandlung sind abgedeckt.
- Rücktransport von erkrankten Reisenden schon dann, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ erscheint.
Mein Tipp: Gehen Sie als Reiseveranstalter eine Partnerschaft mit einer diese Punkte erfüllenden Reisekrankenversicherung ein und empfehlen Sie Ihren Reisenden den Abschluss. Mit den Provisionen holen Sie die Kosten für das von uns empfohlene Mehr an Informationen sowie Service und Hilfe vor Ort wahrscheinlich wieder herein. Unbezahlbar ist aber die Mundpropaganda ihrer zufriedenen Reisenden.