Hotline: +49 (0) 911 42 63 61

Gesundheitsversorgung für Touristen in Polen (Teil 2)

Ambulans © bzyxx
Krankenwagen in Polen (Foto: © bzyxx)

Im Teil 2 meiner Serie über die Gesundheitsversorgung für Touristen in Polen geht es vor allem darum, was im Fall eines Falles zu tun ist. Wie können Ihre Mitarbeiter vor Ort einem Reisegast mit gesundheitlichen Problemen schnell helfen? Wie erfolgt die medizinische Versorgung in Polen?

Vorbereitet sein

Zunächst einmal sollte ein Grundsatz gelten: Vorbereitung hilft weiter. Es hilft den im Notfall entstehenden Stress zu reduzieren und gute Entscheidungen zu treffen. Ihre Mitarbeiter brauchen dazu alle aktuellen Informationen darüber, wie sie vorgehen sollen, wenn ein Reisender medizinische Hilfe braucht. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern diese Informationen zur Verfügung und sorgen Sie dafür, sie aktuell zu halten.

Behandlungsoptionen

Unter anderem sollten Sie darüber informieren, wo in Polen deutsche Kassenpatienten grundsätzlich zuzahlungsfrei versorgt werden. Sie erinnern sich an unseren ersten Artikel. Dort können Sie nachlesen, dass es zuzahlungsfreie Leistungen für deutsche Reisende im Grundsatz bei allen Ärzten und Krankenhäuser gibt, die Vertragspartner des Nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia) im zuzahlungsfreien „Primären Gesundheitsdienst“ sind.

Der Notfall

Wenn es sich um einen Notfall wie Kreislaufkollaps, Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall oder Ähnliches handelt, können Ihre Mitarbeiter direkt den Notruf betätigen und unter den Telefonnummern 112 oder 999 einen Krankenwagen rufen, der den Patienten in die Notfallaufnahme eines Krankenhauses fährt. Ihre Mitarbeiter sollten unbedingt die EHIC-Karte und den Ausweis des Reisenden vorweisen können, dann bleibt dieser Krankentransport kostenfrei. Bitte achten Sie im Sinne Ihres Patienten darauf, dass es sich um ein Krankenhaus mit NFZ-Vertrag handelt.

Ein Arzt wird gebraucht

Mature medical doctor woman. © Kurhan
Beim Arzt (Foto: © Kurhan)

Ihr Reisender braucht ärztliche Hilfe, ist aber in der Lage, den Weg zum Arzt beispielsweise im Taxi zu absolvieren? Dafür ist in Polen die Primäre Gesundheitsversorgung zuständig, über die auch für Deutsche die gesamte ambulante Versorgung läuft. Jeder Arzt der Primären Gesundheitsversorgung wird Ihren Reisenden – wenn nötig – auch an einen Facharzt oder ins Krankenhaus überweisen. Ärzte der primären Grundversorgung sind in Einzelpraxen (gabinet oder poradnia), Gemeinschftspraxen (Spółka Partnerska Lekarzy), und vor allem in NFZ-Gesundheitszentren (Izby Przyjęć, Przychodnie) zu finden. Die Adressen von allen aktuellen Gesundheitszentren und Arztpraxen des Systems der primären Gesundheitsversorgung finden Sie auf der leider rein polnischen Internetseite des NFZ. Die Gesundheitszentren sind landesweit montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wochentags nach 18:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind die 24 Stunden-Gesundheitsversorgungseinrichtungen mit NFZ-Vertrag zuständig. Ebenfalls bei der NFZ finden Sie eine Liste aller 24 Stunden-Gesundheitsversorgungseinrichtungen in ganz Polen.

Wünscht Ihr Reisender eine Versorgung durch eine Privatarztpraxis, ein Gesundheitszentrum von Privatärzten, die nicht Vertragspartner des NFZ sind, muss er die Kosten im vollen Umfang selbst tragen. Alle Praxen müssen gemäß gesetzlicher Vorschrift eine Preisliste vorhalten, die frei und öffentlich zugänglich ist.

Medikamente und Apotheken

Einem Arztbesuch folgt ja meist die Notwendigkeit, ein verordnetes Medikament zu beschaffen. Apotheken finden sich in Polen auch in kleinen Städten. Doch besteht auch hier die Notwendigkeit, nach dem blauen NFZ-Logo zu fahnden. Eine Liste der Apotheken mit NFZ-Vertrag hält die NFZ im Internet vor. In der Apotheke muss neben dem Rezept auch die EHIC-Karte des Patienten vorgelegt werden. Dabei ist beachten, dass sehr viele bekannte Medikamente nicht zur Grund- oder Ergänzungsversorgung gehören, nur gegen eine relativ hohe Eigenbeteiligung erhältlich sind, oder ganz privat bezahlt werden müssen.

Das System ist etwas kompliziert in der Berechnung, rechnen Sie jedoch bitte mit diesen Selbstbeteiligungen:

  • Bei Grundarzneimitteln (Medikamente der Grundversorgung) werden Pauschalbeträge von 3,20 Złoty (PLN) fällig, bei Medikamenten der Zusatzversorgung bis 8,80 Złoty.
  • Bei zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln, die nicht zu den ergänzenden Arzneimitteln gehören, aber im Verzeichnis erstattungsfähiger Medikamente stehen, beträgt der Eigenanteil des Patienten etwa 30 Prozent bis 50 Prozent.
  • Medikamente, die nicht im Verzeichnis erstattungsfähiger Arzneimittel vermerkt sind, müssen vom Patienten vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden.

Ein Zahnarztbesuch ist nötig

Wer weiß, wie qualvoll Zahnschmerzen oder ein Defekt an einem Zahnersatz sind, wird notfalls auch im Urlaub einen Zahnarzt im Ausland in Anspruch nehmen. Allerdings übernimmt die polnische Gesundheitsgrundversorgung auch bei Vorlage der EHIC-Karte nur Basisleistungen. Die gesetzliche Leistungsliste ist in jeder Zahnarztpraxis erhältlich. Die kostenfreie Grundversorgung ist geregelt durch die Verordnung des Gesundheitsministers vom 6. November 2013 über die garantierten Mindestleistungen im Bereich der Zahnbehandlung (Gesetzblatt, Pos. 1462). Diese zahnmedizinische Leistungsliste ist als Download erhältlich und muss in jeder Zahnarztpraxis ausliegen. Alle darüber hinausgehenden Behandlungen und Materialien werden dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Praxen, an denen das blaue NFZ-Logo nicht zu finden ist, sind Privatpraxen, in denen keine Kassenleistungen gelten. Dort muss grundsätzlich alles privat bezahlt werden.

In allen Fragen im Gesundheitsbereich behilflich ist:

Departament Współpracy Międzynarodowej
Centrala Narodowego Funduszu Zdrowia
Department für Internationale Zusammenarbeit – Zentrale des Nationalen Gesundheitsfonds
ul. Grójecka 186
02 – 390 Warszawa
Tel. 0048 /22/ 572 62 68,
Fax 0048 /22/ 572 63 19,
E – Mail: ca17@nfz.gov.pl

Im dritten Teil meiner Artikelserie geht es um die Krankheitskosten in Polen, vornehmlich darum, was Ihre Reisenden tun müssen, damit die in Polen erbrachten Leistungen übernahmefähig sind. Weiter gebe ich Ihnen einen Überblick, was die privaten Auslandskrankenversicherungen übernehmen und welche Risiken unbedingt versichert sein sollten.

Hinweis: Wir übernehmen für die Darstellung in dieser Artikelserie keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen oder versicherungsbezogenen oder sonstigen Informationen. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für die Gesundheit bleiben Ihre Reisenden selbst verantwortlich.

Print Friendly, PDF & Email

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 2

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert