Zwar hat die EU das in den Mitgliedsländern geltende Verkehrsrecht angeglichen, doch hat jedes Land weiterhin seine Eigenheiten. Das gilt auch in Polen und besonders beim Busverkehr. Daraus ergeben sich für Sie sicher einige Fragen. Wir von brylla reisen möchten Ihnen im Folgenden einen Überblick über den bürokratischen Dschungel und die einschlägigen Vorschriften geben, die bei Busreisen wichtig sind. Wir haben uns bemüht, die für Sie als Busreiseanbieter zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels wichtigsten Tipps und Tricks für sicheren Busverkehr in Polen korrekt aufzulisten. Natürlich können wir für die Aktualität und die Korrektheit der Darstellung aber keine Haftung übernehmen.
Worauf hat Ihr Busfahrer zu achten?
Inhaltsverzeichnis
Für die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Vorschriften wie Tempolimits oder Pausenregelungen ist Ihr Busfahrer verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen ist – zum Beispiel bei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit – auch in Polen ein Bußgeld fällig, das Ihr Fahrer zahlen muss. Mittlerweile ist die Höhe dieser Bußgelder erheblich angewachsen. Auf folgende Verkehrsregeln wollen wir besonders hinweisen:
Folgende Tempolimits gelten für Busse in Polen
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten in Wohngebieten:
– Ohne weitere Beschilderung von 05.00 bis 23.00 Uhr: 50 km/h
– Ohne weitere Beschilderung von 23.00 bis 05.00 Uhr: 60 km/h
– Auf Siedlungsstraßen (Spielstraßen): 20 km/h
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten außerhalb von Wohngebieten:
– Autobahn: 80 km/h
– Schnellstraßen: 80 km/h
– Alle anderen Straßen: 70 km/h
Genügt der Bus den zusätzlichen technischen Bedingungen entsprechend der Verordnung des Transportministers über technische Anforderungen für Fahrzeuge und ist mit einem Tachogerätgerät für 125 km/h, einer Einrichtung zur Geschwindigkeitsbegrenzung, die auf 100 km/h eingestellt ist und homologierten Reifen mit einer Reifenprofiltiefe von mindestens 3 mm ausgerüstet, darf er auf Autobahnen und Schnellstraßen maximal 100km/h schnell fahren.
Darüberhinaus gelten u.a. folgende Tipps und Tricks für sicheren Busverkehr in Polen:
• In Polen muss ganzjährig grundsätzlich mit Abblendlicht gefahren werden, auch am Tag.
• Im bebauten Gebiet gilt ein Hupverbot für alle Verkehrsteilnehmer.
• Im Bus müssen mindestens zwei Feuerlöscher mitgeführt werden, wovon einer in der Nähe des Fahrers positioniert sein muss. Warndreieck, Taschenlampe und 2 Erste Hilfe-Kästen müssen ebenfalls an Bord sein.
• Es besteht Gurtpflicht für Fahrer und Fahrtgäste.
• Die Mitführung der „Grünen Versicherungskarte“ ist empfehlenswert, sie erleichtert im Schadensfall die Abwicklung.
• Alkohol am Steuer ist in Polen so gut wie verboten. Ein Fahrverbot gilt in Polen für den Fahrer ab einem Blutalkoholgehalt von 0,2 Promille. Bei Zuwiederhandlungen wird der Führerschein entzogen, das Fahrzeug sichergestellt. Ab 0,5 Promille Blutalkoholgehalt gilt das Führen eines Fahrzeugs in Polen als Straftat, die oft mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird.
• Bei Unfällen muss die Polizei gerufen werden, die Rufnummer ist landesweit 997.
• Die Fahrverbote für LKW im Sommer sowie an Sonn- und Feiertagen gelten NICHT für Busse!
Folgendes lässt sich zu den Bußgeldern und sonstigen Strafen für Busfahrer sagen:
Die Zeiten, in denen man die in Polen ausgestellten Knöllchen oder Bußgeldbescheide einfach ins Handschuhfach steckte und vergessen konnte, sind vorbei: Bußgelder können zwischenzeitlich europaweit eingetrieben werden. Die Tarife sind inzwischen darüberhinaus so hoch, dass es auch deutschen Fahrern wehtun kann.
Durch das am 28.10.2010 in Kraft getretene Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU (in Deutschland im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen – IRG – im 9. Abschnitt – umgesetzt), können Bußgelder aus Polen auch in Deutschland vollstreckt werden. Das betrifft alle Bußgelder, bei denen die Geldbuße inklusive Verfahrenskosten in Polen mindestens 70 Euro beträgt. Sie werden nun vom Bundesamt für Justiz (BFJ) vollstreckt. Auch Punkte aus Polen können bei der Verkehrssünderkartei des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg landen.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Bußgelder und sonstigen Strafen in Polen:
• Tempo bis 20 km/h zu schnell: ab 25 Euro Bußgeld
• Tempo über 50 km/h zu schnell: ab 100 Euro Bußgeld, dazu Führerscheinentzug
• Bei Rotlicht fahren: ab 60 Euro Bußgeld je nach Grad der Verkehrsgefährdung
• Überholen im Überholverbot: ab 60 Euro Bußgeld je nach Grad der Verkehrsgefährdung
• Parkverstoß: ab 25 Euro Bußgeld je nachdem, ob eine Verkehrsbehinderung oder Verkehrsgefährdung besteht
• Handybenutzung am Steuer ohne Headset oder Freisprecheinrichtung: ab 50 Euro Bußgeld
• Nichtanlegen des Sicherheitsgurts: 25 Euro Bußgeld
• Verstoß gegen die Mautpflicht bei Bussen (näheres hierzu s.u.): 380 Euro Bußgeld.
Was haben Sie als Busunternehmer/Reiseveranstalter zu beachten?
Zunächst einmal müssen Sie sich um die kraftfahrtrechtlichen Vorschriften kümmern und überprüfen, ob Ihre Busse die in Polen erlaubten Abmessungen haben.
Zulässige Busabmessungen
Höhe: 4 m, Breite: 2,55 m,
Länge bei 2 Achsen: 13,50 m, bei mehr als 2 Achsen: 15 m, beim Gelenkbus: 18,75 m
Gesamtgewicht bei 2 Achsen: 18 t, beim Gelenkbus: 28 t
Gesamtgewicht bei 3 Achsen: 25 t
Ein Gesamtgewicht bei drei Achsen von 26 t gilt dann, wenn die Antriebsachse mit Zwillingsreifen und einer Luftfederung oder einer gleichwertigen Federung ausgerüstet ist, oder wenn jede Antriebsachse mit Zwillingsreifen ausgerüstet ist und die maximale Achslast 9,5 t/Achse nicht überschreitet.
Die Personenbeförderungssteuer in Polen
Etwas komplizierter ist es mit den gewerberechtlichen Vorschriften. Sie als Busbetreiber im Gelegenheitsverkehr betrifft in jedem Fall die Personenbeförderungssteuer. Mit Gelegenheitsverkehr sind dabei alle Busfahrten gemeint, die kein Linienverkehr sind und von nicht in Polen angemeldeten und registrierten Bussen im grenzüberschreitenden Verkehr von Unternehmen durchgeführt werden, die selbst keinen Firmensitz in Polen haben. Busunternehmen, die keine Vorsteuerabzüge und VAT-Erstattungen vornehmen, müssen sich als VAT-Zahler (VAT=Mehrwertsteuer) in Polen mittels der vereinfachten Anmeldung registrieren. Im Gegensatz zu den Verfahren vor 2012 ist dieses Verfahren deutlich vereinfacht, deshalb ist der Verzicht auf den Vorsteuerabzug meist zu empfehlen. Dazu auch ein Hinweis auf einen ausführlichen früheren Artikel zu diesem Thema.
Die Registrierung ist beim Finanzamt Warschau-Mitte vorzunehmen:
Drugi Urząd Skarbowy Warszawa-Śródmieście
ul. Jagiellońska 15
03-719 Warszawa
Telefon: +48 (22) 511 35 00
Fax: +48 (22) 511 35 02
E-Mail: us1436@mz.mofnet.gov.pl
Mein Tipp: Bei Reisen in Kleinbussen mit 9 oder weniger Sitzplätzen – also 8 Passagieren mit Fahrer – fallen diese Steuern grundsätzlich nicht an, auch wenn es sich um Reisen von gewerblichen ausländischen Veranstaltern in Polen handelt.
Die Mautpflicht in Polen
Die Straßenbenutzungsgebühr oder Maut in Polen ist auf ausgewählten Strecken in Polen wie staatlichen Autobahnen, Expressstraßen und Landesstraßen obligatorisch. Sie wird seit dem 1. Juli 2011 bei Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht und Bussen mit mehr als neun Sitzen durch das viaTOLL-System durchgeführt. Es ersetzt seitdem das alte Vignettensystem. Busfahrer bzw. Busunternehmer brauchen für ihren Bus dann eine Anmeldung beim viaTOLL-System und eine viaBox, sofern sie solche mautpflichtigen Straßen nutzen wollen. Das Anmeldeformular kann bereits an Ihrem Firmensitz in Deutschland über das viaToll-Internetportal ausgefüllt werden. Nach der Anmeldung kann die viaBox beschafft werden. Erhältlich ist sie an vielen Distributionsstellen wie z.B. Tankstellen in Grenznähe gegen Zahlung einer Kaution. Bei viaTOLL gibt es eine stets aktualisierte Liste dieser Distributionsstellen. Danach wird die Box mit Geld aufgeladen und meldet sich, bevor das Guthaben des Prepaidsystems aufgebraucht ist. Mehr Information, das viaToll-Anmeldeformular, einen Gebührenrechner für die Mauthöhe finden Sie bei viaTOLL – alles in deutscher Sprache unter http://www.viatoll.pl/de. Allerdings gilt das viaTOLL-System nicht für privat betriebene Autobahnen. Dort wird die Maut direkt an den Mautstellen erhoben und kann dort vom Fahrer ganz einfach bar, mit Maestro- oder Kreditkarten auch in Euro bezahlt werden.
Welche Unterlagen müssen Sie Ihrem Busfahrer mitgeben?
Selbstverständlich braucht der Busfahrer auch in Polen neben dem eigenen Personalausweis und dem deutschen Führerschein weitere Fahrzeugpapiere, die er mitführen muss:
• EU-Fahrtenblatt
• Beglaubigte Kopie der EU-Gemeinschaftslizenz
• Internationale grüne Versicherungskarte oder genaue Daten der Fahrzeugversicherung
• Bus-Zulassungspapiere
• 100 km/h Aufkleber
• Nutzungsvollmacht für den Bus, die auf den jeweiligen Fahrer ausgestellt sein muss
• Nachweis über Lenk-und Ruhezeiten der letzten 28 Kalendertage (Bescheinigung von Tätigkeiten)
• Formblattbescheinigung der arbeitsfreien Tage
Seit dem 1. Januar 2011 sind Fahrzeugführer zudem verpflichtet, eine Bescheinigung oder eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Anmeldung des jeweiligen Busunternehmens als VAT-Zahler (siehe oben)mit sich zu führen, die vom Leiter des Finanzamts ausgestellt sein muss. Der Fahrer muss die Bescheinigung auf Verlangen den polnischen Kontrollorganen vorzeigen.