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Zu sehen ist der Internationale Impfausweis; Bild: Lämpel
Internationaler Impfausweis; Bild: Lämpel

In Corona-Zeiten in/nach Polen reisen [20.12.21]

Im Artikel „In Corona-Zeiten in/nach Polen reisen“ zeigen wir die aktuellen Reisebedingungen in Polen. Dazu haben wir einen Artikel aus dem August aktualisiert. Besonders interessant ist der Artikel für Reiseveranstalter und Reisebüros. Aber auch Reiseleiter werden hier gegebenfalls noch gute Tipps erhalten.

In Corona-Zeiten in/nach Polen reisen ist aufwändiger geworden. Es gilt, sorgfältig zu planen. Nur so können Engpässe vermieden werden.

Wichtig außerdem: Die Corona-Situation entwickelt sich dynamisch. Daher sind aktuelle Informationen wichtig. Wir zeigen ihnen im Artikel gute Informationsquellen. Und wir bemühen uns, den Blogbeitrag auch weiterhin auf dem Laufenden zu halten – verbindliche Informationen erhalten Sie dennoch nur auf den offiziellen Informationsportalen.

Aktuelle Lage

Die Corona-Pandemie hat Europa fest im Griff. Das gilt mittlerweile auch für Polen, das sich im Sommer noch guter Inzidenzen erfreute.

Einreise

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels (siehe Titel) gilt bei der Einreise aus Deutschland generell eine 10-tägige-Quarantänepflicht. Vom genutzten Transportmittel ist diese ganz unabhängig. Die Vorlage eines entsprechenden negativen PCR- oder Antigen-Tests befreit allerdings von dieser Pflicht. Der Test darf dabei zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 48 Stunden sein. Das Ergebnis muss auf Polnisch oder Englisch vorliegen.

Von der Quarantänepflicht sind darüber hinaus Personen ausgenommen, die mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft wurden und dies auch mit dem digitalen Impfzertifikat der EU auf Polnisch oder Englisch nachweisen können. Auch Kinder unter 12 Jahren, welche in Begleitung Erwachsener mit einem negativen Corona-Test bzw. vollständigem Impfschutz unterwegs sind, sind von der Quarantänepflicht befreit.

Gleiches gilt für Genesene, die ebenfalls von der Ausnahme profitieren, sofern sie einen entsprechenden Nachweis in polnischer oder englischer Sprache mit sich führen, dass sie innerhalb der letzten sechs Monate vor Grenzübertritt eine Corona-Infektion durchlaufen haben.

Wichtig und äußerst relevant für eine Urlaubsreise nach Polen sind Berufskraftfahrer und das Personal des Personenverkehrs. Für sie gilt generell keine Quarantänepflicht, auch ohne die Vorlage eines negativen Tests.

Es gibt keine festen Grenzkontrollen bei der Einreise aus Deutschland nach Polen. Der polnische Grenzschutz kontrolliert stichprobenartig, ob die aktuellen Einreiseregeln eingehalten werden. Die aktuellen Einreisebestimmungen gelten mindestens bis zum 31.01.2022. Alle Ausnahmen finden Sie auf Polnisch auf der Internetseite des polnischen Grenzschutzes. 

Wenn Sie nach Polen in den Urlaub fahren, empfehlen wir auch die Internetseite des polnischen Fremdverkehrsamtes. Sie finden dort die aktuell geltenden Regeln, die zur sicheren Erholung beitragen. 

Vor Ort

Auch im Winter heißt es: Die meisten Einrichtungen, die für einen angenehmen und gelungenen Aufenthalt ausschlaggebend sind, stehen in Polen offen. Allerdings unter gewissen, teils strengen Auflagen.

Diese gelten insbesondere für Einkaufszentren, Hotels, Museen, Kunstgalerien und Kirchen. Sie unterliegen einer begrenzten Platzbelegung beziehungsweise einer Begrenzung der maximalen Kundenzahl pro Quadratmeter. Auch die Restaurants dürfen demnach in Innenräumen nicht mehr als bis zur 30 Prozent ihrer Kapazität Gäste bewirten. Bei Überschreitung der Höchstgrenze sind die Betreiber dazu berechtigt die Impfnachweise der Gäste zu prüfen. Denn Geimpfte werden bei den Kapazitätsbegrenzungen nicht mitgezählt – weder im Restaurant noch beispielsweise im Hotel.

Friseure, Schönheits- und Kosmetiksalons sind geöffnet. Fitnessstudios und Hallen- bzw. Spaßbäder stehen ebenfalls allen Interessierten unter genannten Auflagen derzeit offen. Discotheken und Clubs bleiben hingegen geschlossen. Verlässliche Quellen berichten allerdings, dass sich dies zu Silvester ändern soll und die Tanzlokale mit einer Obergrenze von 100 ungeimpften Personen pünktlich zum Jahreswechsel öffnen dürfen.

In Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt nach wie vor die Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind unter anderem Kinder unter 5 Jahren. Ausgenommen sind auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel aufgrund einer chronischen Atemwegserkrankung, keine Maske tragen können und dies auch medizinisch nachweisen können. Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen entweder mit Handschuhen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel betreten werden. In Kinosälen dürfen keine Getränke oder Speisen verzehrt werden.

Wichtig! Die Missachtung dieser Regel wird mit teilweise hohem Bußgeld geahndet.

Weitere relevante Hygienemaßnahmen

Wie bereits erwähnt, gilt in Polen in geschlossenen Räumen nach wie vor die Maskenpflicht. Sämtlicher Masken-Ersatz wie Tücher oder Visiere ist untersagt. Busfahrer sind von der Maskenpflicht an ihrem Arbeitsplatz befreit – sofern eine Trennwand vorhanden ist, die den direkten Kundenkontakt verhindert.

Im öffentlichen Raum ist darüber hinaus der Mindestabstand einzuhalten. Er beträgt ähnlich wie in Deutschland 1,5 Meter. Betreuer von Hilfsbedürftigen und kleinen Kindern unter 12 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen.

Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei und der Stadtwache (vergleichbar etwa mit der deutschen Kommunalpolizei oder dem Ordnungsamt) kontrolliert. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen zu rechnen.

Rückreise nach Deutschland und einige wichtige Hinweise zum Abschluss

Seit dem 5. Dezember gilt Polen wieder als Hochrisikogebiet. Daraus ergeben sich für Polenrückkehrer hierzulande schärfere Einreisebestimmungen.

Wer aus Polen in die Bundesrepublik einreist, muss sich einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Diese Regel entfällt für vollständig Geimpfte, Genesene sowie für Kinder unter 12 Jahren mit einem Negativtest. Vor der Rückreise nach Deutschland muss eine digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, die zusammen mit den Test-, Impf- oder Genesenennachweisen im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden muss. Für weitere Fragen und Auskünfte rund um die Anmelde- und Nachweispflicht sowie bezüglich der Quarantäneregelungen besuchen Sie bitte die entsprechende Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Einige wichtige Hinweise zum Abschluss

Wir möchten Sie nochmal darauf aufmerksam machen, dass die Corona-Pandemie sich durch eine große Dynamik auszeichnet. Das Infektionsgeschehen unterliegt ständigen Schwankungen und kann sich daher schnell verändern.

Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen nachdrücklich sich im Vorfeld Ihres Polenurlaubs auf den offiziellen Portalen zu informieren. Hier gibt es die Seiten der polnischen Regierung (engl.), des deutschen Auswärtigen Amtes sowie des European Center for Disease Prevention and Control (ECDC). Sie informieren ausführlich über die aktuelle Corona-Lage in Polen und die damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen.

Achten Sie zudem vor Ort auf lokale Warnungen und Hinweise in den polnischen Medien. Bei Bedarf kontaktieren Sie in Polen die englischsprachige Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums unter 800 190 590.

Eine Übersicht über die Testzentren erhalten Sie hier auf Polnisch. Alternativ können Sie selbstredend jederzeit das brylla-Team zu Rate ziehen.

In Corona-Zeiten in/nach Polen reisen ist zugegebenermaßen schwieriger geworden. Lassen Sie sich aber davon keineswegs entmutigen! Unsere Mitarbeiter*innen helfen Ihnen wie gewohnt auch unter diesen Umständen eine Busreise zu organisieren, die nicht nur sicher ist, sondern auch Ihren Wünschen und Vorstellung vollends entspricht.

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